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Nachdem das Fahrzeug in Deutschland angekommen ist, wird es vom deutschen Spediteur abgefertigt und verzollt und ist somit aus dem Zollgebiet freigegeben. Wird das Fahrzeug nicht sofort im Hafen verzollt, so kann es per Transitpapier zu uns verbracht werden. Die entsprechende Verzollung nehmen wir dann vor Ort vor.
Im Zuge der Verzollung wird die für die TüV-Abnahme wichtige “Zollunbedenklichkeitsbescheinigung” erstellt. Diese ist Grundlage für die Erstellung des deutschen Fahrzeugbriefes.
Bis zum anmeldefertigen Fahrzeug sind nun folgende Dinge erforderlich:
• Beantragung der Kraftfahrtbundesamt-Auskunft • Zusammenstellung der notwendigen Papiere: US-Title/MSO oder canadisches Ownership, • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, Kraftfahrtbundesamt-Auskunft, Fahrzeugdatenblatt, lichttechnisches Gutachten und das Abgasverhaltensgutachten • Umbau des Fahrzeuges auf die geltende StVZO • Beantragung des deutschen Fahrzeugbriefes • TüV-Vorführung und TüV-Abnahme • Erstellung des deutschen Kfz.-Briefes und Einholung der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen • Abgasuntersuchung (AU), erforderlich bei gebrauchten Fahrzeugen mit Ottomotoren mit Kat ab Bj. 01.07.1969 und Dieselmotoren ab 01.01.1977 • Erst nachdem alle oben genannten Punkte erledigt sind, ist das Fahrzeug zulassungsfertig und kann beim heimischen Straßenverkehrsamt/Landratsamt angemeldet werden.
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